Expertise
Glücksspielrecht
Im Glücksspielrecht vertreten wir Spielerinnen und Spieler, die bei Online-Anbietern ohne österreichische Konzession Geld verloren haben. Das Online-Glücksspiel ist in Österreich konzessioniert – erlaubt ist es nur dem Inhaber der Konzession für elektronische Lotterien. Alle übrigen Anbieter, die Einsätze von Spielern in Österreich entgegennehmen, tun dies ohne die erforderliche Bewilligung. Die dabei geschlossenen Verträge sind unwirksam, die geleisteten Einsätze können zurückgefordert werden.
Betroffen sind typischerweise Anbieter mit einer ausländischen Lizenz, etwa aus Malta oder Zypern, die sich mit deutschsprachiger Website und Zahlung in Euro an Spieler in Österreich richten. Ob ein Anbieter über eine österreichische Konzession verfügt, prüfen wir für Sie – das ist der erste Schritt in jedem Verfahren.
Zu unterscheiden sind reine Sportwetten: Sie unterliegen nicht dem Glücksspielgesetz, sondern dem Wettrecht der Bundesländer. Verluste aus Sportwetten sind daher in der Regel nicht auf diesem Weg rückforderbar.
Wir ermitteln aus Ihren Kontoauszügen den rückforderbaren Betrag und setzen den Anspruch außergerichtlich oder vor Gericht durch. Auch länger zurückliegende Verluste sind häufig noch durchsetzbar.
Unser Ziel: Verlorene Spieleinsätze für Sie zurückholen!

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